Powerflasher GmbH
Belvedereallee 5
D-52070 Aachen
Germany
www.powerflasher.com
Vertretungsberechtigter: Carlo Blatz
Handelsregisternummer: HRB 8683
USt-IdNr.: DE 220 959 918
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Powerflasher Academy
1. Allgemeines
Die Powerflasher GmbH (im Folgenden POWERFLASHER) erbringt ihre Lieferungen, Dienste und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
Abweichenden AGB des Kunden wird widersprochen. Abweichende Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. POWERFLASHER ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
2. Leistungsumfang und Angebote
2.1 POWERFLASHER führt Schulungen gemäß der Beschreibung im Kursprogramm durch; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. POWERFLASHER ist berechtigt, die Seminarinhalte im zumutbaren Umfang, insbesondere zur Anpassung an neue technische Entwicklungen, zu modifizieren.
2.2 POWERFLASHER erbringt weitergehende EDV-Dienstleistungen und Projektarbeiten
2.3 Angebote von POWERFLASHER sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserhebliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder per Telefax erfolgenden Bestätigung von POWERFLASHER. Das gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen.
3. Anmeldung zu POWERFLASHER Schulungen
3.1 Anmeldungen für Schulungen können schriftlich, per Telefax oder e-mail vorgenommen werden. Die Anmeldung wird durch POWERFLASHER schriftlich bestätigt und ist spätestens dann für beide Teile verbindlich. Mit der Anmeldebestätigung erhält der Kunde die Rechnung zugestellt. Ebenfalls können Schulungen unmittelbar auf der POWERFLASHER Internetseite gebucht werden. Die Anmeldung wird durch POWERFLASHER schriftlich bestätigt und ist spätestens dann für beide Teile verbindlich. Der Kunde bekommt nach Anmeldung unmittelbar die Rechnung zugestellt.
3.2 Mit der Anmeldebestätigung wird dem Kunden auch der Veranstaltungsort bekanntgegeben. Bei Änderung des Veranstaltungsorts wird der Teilnehmer spätestens am Tag vor Beginn der Schulung darüber informiert.
3.3 Inhalt, Dauer und Kosten der jeweiligen Schulungsveranstaltung ergeben sich aus der einschlägigen Kursbeschreibung auf den firmeneigenen Websites oder des gültigen Schulungskatalogs. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für eine erfolgreiche Teilnahme an den angebotenen Kursen Grundvoraussetzungen bei den Schulungsteilnehmern vorliegen müssen. Diese notwendigen Grundvoraussetzungen werden in der Kursbeschreibung aufgeführt.
4. Preise für POWERFLASHER Schulungen
4.1 Es gelten die in den Kursprogrammen genannten Teilnahmepreise zuzüglich geltender Mehrwertsteuer, soweit es sich um Nettopreisangaben handelt. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
4.2 Die Preise beinhalten die Trainingsleistungen, Trainingsunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Teilnehmer erhalten ferner eine schriftliche Teilnahmebestätigung und im Falle einer bestandenen Prüfung eine Zertifikatsurkunde. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Kunde selber zu tragen.
4.3 Eine nur zeitweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
5. Zahlungsbedingungen für POWERFLASHER Schulungen
Die Preise für POWERFLASHER Schulungen werden unverzüglich mit Zugang der Rechnung fällig, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen auf der Rechnung vermerkt sind.
Bei größeren Aufträgen ist POWERFLASHER berechtigt, Zwischenrechnungen entsprechend der geleisteten Arbeit zu erstellen. Gegen Ansprüche der POWERFLASHER kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
6. Teilnahmebedingungen
6.1 Die fristgerechte Begleichung der Rechnung vor Trainingsbeginn ist Bedingung für die Teilnahme am Training. Bei nicht fristgerechter Begleichung der Rechnung, kann der angemeldete Trainingsteilnehmer von der Teilnahme am Training ausgeschlossen werden. Ansprüche wegen dieses Ausschlusses stehen dem Besteller nicht zu. Die Trainingsgebühr verfällt.
6.2 POWERFLASHER behält sich bei allen Trainings das Recht vor, Ersatztrainer einzusetzen, die Inhalte im angemessenen Rahmen zu modifizieren sowie - mit rechtzeitiger Vorankündigung - Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Ein Trainerwechsel, eine Inhaltsmodifikation oder eine Termin- oder Ortsverschiebung berechtigen den Kunden weder zur Minderung der Trainingsgebühr noch zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Änderungen sind für den Kunden unzumutbar.
6.3 Kann ein Trainingsteilnehmer aufgrund einer Terminverschiebung an einem Training nicht teilnehmen, so hat der Kunde das Recht zur kostenfreien Umbuchung auf ein Training mit derselben Kursbezeichnung zu einem neuen, verfügbaren Termin.
6.4 Wird ein Training vereinbarungsgemäß in den Geschäftsräumen des Kunden durchgeführt, so sorgt der Kunde auf eigene Kosten für einen geeigneten Raum sowie für etwa benötigte, nicht von POWERFLASHER gestellte Hilfsmittel und eine angemessene Verpflegung der Trainingsteilnehmer und Trainer.
7. Leistungsstörungen
7.1 Bei Ausfall eines Trainings aus Gründen, die in der Person des Referenten liegen, aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Trainings durch einen Ersatzreferenten. Das ausgefallene Training wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ziffer 6.3 gilt entsprechend. Ersatz von Kosten, Aufwendungen, Schäden oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen, die dem Besteller im Zusammenhang mit dem Ausfall von Trainings entstehen, kann nicht verlangt werden.
7.2 POWERFLASHER bereitet die technische Ausstattung der Seminare mit Hard- und Software so gut wie möglich vor. Dennoch auftretende kleinere technische Störungen während der Seminardurchführung berechtigen den Kunden weder zur Minderung der Trainingsgebühr noch zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Störungen sind für den Kunden unzumutbar.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Trainingsunterlagen oder Teile hieraus ohne Genehmigung von POWERFLASHER zu vervielfältigen, nachzudrucken, zu übersetzen und an Dritte weiterzugeben.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, den Urheberrechtsschutz der im Training verwendeten Software zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen.
8.3 Die Installation von Software bzw. Änderung von bestehenden Installationen an Schulungsgeräten durch den Kunden bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von POWERFLASHER. Bei Zuwiderhandlung ist POWERFLASHER berechtigt, die Rückführung der Installation in den ursprünglichen Zustand durch seine Mitarbeiter oder Dritte mit einem Stundensatz gemäß POWERFLASHER Preisliste zu berechnen. Dies gilt auch für die Notwendigkeit der Neuinstallation von Systemkomponenten bei fahrlässiger Deinstallation durch Kunden von POWERFLASHER bzw. deren Schulungsteilnehmer.
8.5 Die Kunden sind im Rahmen von Schulungen verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
9. Haftung
9.1 POWERFLASHER übernimmt keine Haftung für im Schulungsraum und auf Geräten abgelegte Dokumente jeglicher Form, insbesondere auch Daten am PC. Der Aufwand der Wiederbeschaffung für verlorenes oder beschädigtes Datenmaterial kann nicht ersetzt werden.
9.2 POWERFLASHER haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle, in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl der in die Schulungsräume eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände entstehen.
9.3 Schadensersatzansprüche gegen POWERFLASHER aus einem Schulungsvertrag sind begrenzt auf die Höhe der Kursgebühr.
10. Rücktritt, Absage, Verschiebung
10.1 POWERFLASHER hat das Recht, bis 5 Kalendertage vor Trainingsbeginn von einem Schulungsvertrag zurückzutreten, wenn die geringe Anzahl der Teilnehmer am jeweiligen Training eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht erlaubt, wenn ein oder mehrere Trainer an der Teilnahme am Training verhindert sind und Ersatz nicht zur Verfügung steht oder das Seminar aus technischen Gründen ausfallen muss. Der Rücktritt kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
10.2 POWERFLASHER wird vor der Ausübung des Rücktrittsrechts versuchen, die Anmeldung auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern dies möglich ist. Ziffer 6.3 gilt entsprechend kostenfrei.
10.3 Der Kunde hat das Recht, bis zum Beginn der ersten Trainingsveranstaltung vom Schulungsvertrag ohne Grund zurückzutreten. Der Rücktritt kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
10.4 Erfolgt der Rücktritt mindestens 21 Kalendertage vor Trainingsbeginn (Beginn der ersten Trainingsveranstaltung), so ist keine Trainingsgebühr zu zahlen. Erfolgt er weniger als 21, aber mindestens 7 Kalendertage vor Trainingsbeginn, so werden 50% der Trainingsgebühr zur Zahlung fällig. Erfolgt er weniger als 7 Kalendertage vor Trainingsbeginn, so werden 80% der Trainingsgebühr zur Zahlung fällig.
10.5 Statt vom Vertrage zurückzutreten, hat der Kunde das einmalige Recht, das Training, für das er sich angemeldet hat, bis 21 Kalendertage vor Trainingsbeginn auf einen neuen Termin derselben Kursbezeichnung umzubuchen. Die Zahlungsbedingungen, insbesondere die Fälligkeit der Trainingsgebühr, werden durch diese Umbuchung nicht berührt. Erfolgt die Umbuchung mindestens 21 Kalendertage vor Trainingsbeginn, so ist sie kostenfrei. Erfolgt die Umbuchung weniger als 21 Kalendertage vor Trainingsbeginn, wird zusätzlich zur Trainingsgebühr eine Umbuchungsgebühr von 20% der Trainingsgebühr unverzüglich zur Zahlung fällig. Ziffer 6.3 gilt entsprechend.
10.6 Eine Umbuchung weniger als 14 Tage vor Trainingsbeginn ist nicht mehr möglich.
10.7 Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt bzw. die Umbuchung ist der Zugang der jeweiligen Rücktritts- bzw. Umbuchungserklärung bei POWERFLASHER.
10.8 Nimmt ein Trainingsteilnehmer an einem Training nicht teil, ohne dass der Kunde vom Vertrage zurückgetreten wäre oder das Training umgebucht hätte, so hat der Kunde die volle Trainingsgebühr zu zahlen. Ist die Verhinderung an der Teilnahme krankheitsbedingt und weist der Kunde dies durch Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes nach, so hat der Kunde das Recht zur kostenfreien Umbuchung auf ein Training mit derselben Kursbezeichnung zu einem neuen, verfügbaren Termin. Der Kunde hat ebenso das Recht, ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer zu den von ihm gebuchten Seminar zu schicken.
11. Erfüllungsort, Schlußbestimmungen
Jeder Vertragspartner kann den anderen auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder nahekommende Ersatz-bestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses ver-einbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Aachen, 24.09.2009



